Wohnen in der Seniorenresidenz Am Obernberg
Verehrte Interessentin, verehrter Interessent,
das Thema Wohnen in einer Senioreneinrichtung ist immer wieder mit vielen Fragen hinsichtlich der Kosten und des Leistungsspektrums der Einrichtung verbunden. Die folgenden Informationen sollen Ihnen helfen, die Kostenstrukturen unserer Einrichtung zu verstehen. Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Die wesentlichen Kostenarten sind in jeder Einrichtung gleich:
Pflegekosten (Grundpflege, Behandlungspflege und medizinische Behandlungspflege)
Unterkunft und Verpflegung (Entgelt zur Abgeltung der hauswirtschaftlichen Versorgung sowie Strom- und Heizkosten)
Investitionskosten (sogenannte „gesondert berechenbare Aufwendungen“ zur Abgeltung des Leistungsangebotes der Raum- und Sachausstattung)
Sonderleistungen (Telefon, chemische Reinigung)
Kosten für den persönlichen Bedarf (Friseur, persönliche Einkäufe etc.)
Zusammengefasst finden Sie in der unten stehenden Tabelle sämtliche dem Pflegesatz zugeordneten Kosten aufgeführt nach Pflegegraden.
Unsere Preise
Stationär ab 01.04.2022 (Tägliche Kosten in €)
Grad 1
Pflege - 42,18 €
Ausbildungsumlage 1 - 0,53 €
Ausbildungsumlage 2 - 5,07 €
Unterkunft - 18,04 €
Verpflegung - 13,89 €
Investitionskosten - 19,32 €
Einzelzimmerzuschlag - 1,12 €
Summe täglich - 99,62 €
Monatl. Durchschnitt (x 30,42) - 3.030,44 €
Zuzahlung Pflegeversicherung Stationär - 125,00 €
Eigenanteil Stationär - 2.905,44 €
Grad 3
Pflege - 70,24 €
Ausbildungsumlage 1 - 0,53 €
Ausbildungsumlage 2 - 5,07 €
Unterkunft - 18,04 €
Verpflegung - 13,89 €
Investitionskosten - 19,32 €
Einzelzimmerzuschlag - 1,12 €
Summe täglich - 127,68 €
Monatl. Durchschnitt (x 30,42) - 3.884,02 €
Zuzahlung Pflegeversicherung Stationär - 1.262,00 €
Eigenanteil - 2.622,02 €
Grad 2
Pflege - 54,07 €
Ausbildungsumlage 1 - 0,53 €
Ausbildungsumlage 2 - 5,07 €
Unterkunft - 18,04 €
Verpflegung - 13,89 €
Investitionskosten - 19,32 €
Einzelzimmerzuschlag - 1,12 €
Summe täglich - 111,51 €
Monatl. Durchschnitt (x 30,42) - 3.392,13 €
Zuzahlung Pflegeversicherung Stationär - 770,00 €
Eigenanteil - 2.622,13 €
Grad 4
Pflege - 87,11 €
Ausbildungsumlage 1 - 0,53 €
Ausbildungsumlage 2 - 5,07 €
Unterkunft - 18,04 €
Verpflegung - 13,89 €
Investitionskosten - 19,32 €
Einzelzimmerzuschlag - 1,12 €
Summe täglich - 144,55 €
Monatl. Durchschnitt (x 30,42) - 4.397,21 €
Zuzahlung Pflegeversicherung Stationär - 1.775,00 €
Eigenanteil - 2.622,55 €
Grad 5
Pflege - 94,67 €
Ausbildungsumlage 1 - 0,53 €
Ausbildungsumlage 2 - 5,07 €
Unterkunft - 18,04 €
Verpflegung - 13,89 €
Investitionskosten - 19,32 €
Einzelzimmerzuschlag - 1,12 €
Summe täglich - 152,11 €
Monatl. Durchschnitt (x 30,42) - 4.627,18 €
Zuzahlung Pflegeversicherung Stationär - 2.005,00 €
Eigenanteil - 2.622,18 €
Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege
Zuzahlung Pflegeversicherung Kurzzeitpflege
max. 56 Tage bis zu 3.387,00 €
Zuzahlung Kreis Lippe
Max. 1.144,64 €
Eigenanteil Kurzzeitpflege
Max. 1.788,08 €
Welche Kosten werden bezuschusst?
Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, Zuschüsse in Anspruch zu nehmen:
Die Pflegeversicherung
Je nach Hilfebedarf können Sie von dem medizinischen Dienst der Krankenkasse in eine der oben genannten Pflegegrade gelangen.
Beihilfe
Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, übernimmt die Beihilfestelle in der Regel die Hälfte der sonst üblichen Pflegekassenleistungen. Die Höhe der Investitionskosten wird ebenfalls im Rahmen der Beihilfegewährung berücksichtigt.
Das Pflegewohngeld
Bewohnerinnen und Bewohner, die in die Pflegegrade
2 – 5 eingestuft sind, haben die Möglichkeit, einen bewohnerorientierten Aufwendungszuschuss für Investitionskosten der vollstationären Pflegeeinrichtung, auch Pflegewohngeld genannt, zu erhalten. Hiermit werden die Investitionskosten einer Senioreneinrichtung teilweise oder ganz abgegolten.
Wer hat Anspruch auf Pflegewohngeld?
Alle Bewohnerinnen und Bewohner, deren Einkommen, der Einsatz von Vermögen und die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen, um die Heimkosten abzudecken.
Die Vermögensfreigrenze beträgt 10.000 Euro, alles darüber hinaus muss für die Deckung der Kosten eingesetzt werden.
Kriegsopferfürsorge
Auch bei Einzug in eine Senioreneinrichtung können Sie weiterhin Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten, dies gilt auch in der Pflegestufe 0.
Auch hier erteilt die zuständige Abteilung des Sozialamts weitreichende Auskünfte.
Berät auch die Pflegeeinrichtung?
Wir stehen Ihnen jederzeit für Beratungsfragen hinsichtlich eines Pflegeplatzes in unserer Einrichtung zur Verfügung.
Schon im Vorfeld lässt sich klären, ob, und wenn ja, welche Zuschüsse Ihnen gewährt werden können und wie eine Antragstellung auszusehen hat.
Die Einrichtungsleitung klärt Sie über rechtliche Fragen auf, die Pflegedienstleitung erörtert mit Ihnen zusammen eine mögliche Einstufung in eine Pflegestufe.
Die Verwaltung hilft Ihnen bei der Antragstellung und steht jederzeit für Fragen zur Verfügung.
Die Sozialhilfe
Ein Anspruch auf Grundsicherungsleistung in Einrichtungen besteht bei Vollendung des 65. Lebensjahres und eingestufter Heimbedürftigkeit oder einer der o. g. Pflegegrade 2 – 5. Voraussetzung ist eine Unterdeckung der Heimkosten trotz des Einsatzes von Einkommen, Vermögen, Leistungen der Pflegeversicherung und des Pflegewohngeldes.
Auskunft und Beratung erlangen Sie über das Sozialamt, das für Ihren jetzigen Wohnort zuständig ist.
Im Kreis Lippe ist für Sie folgendes Amt zuständig:
Kreis Lippe
Der Landrat
Fachdienst für Soziales und Integration
32754 Detmold
Tel.: 05231 / 62-0 (Zentrale)